Montag, 09. Dezember 2024 21:18

Reha-Sport

Die Turnerschaft Schöneberg ist seit Mai 2013 für Reha-Sport anerkannt!

Unser Verein bietet ein Gymnastiktraining an, das als Reha-Sport Angebot anerkannt ist. Jeder bzw. jede Interessierte kann daran teilnehmen, ob vom Arzt verordnet oder nicht. Der Vorteil einer entsprechenden von der Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung ist, dass die Kosten für die Teilnahme an 50 Unterrichtseinheiten (18 Monate) des Reha-Sport Angebots von der Krankenkasse übernommen werden.

Für die Reha-Sport-Teilnehmer ist das Angebot für diese Zeit damit kostenlos.

Ein Reha-Sport Angebot für die Stärkung des Stütz- und Bewegungsapparates:„Rücken – Fitness“ bieten wir freitags von 17:15 bis 18:15 Uhr in der unteren Halle der Robert-Blum-Schule, Kolonnenstr. 21 an.

Außerdem gibt es folgende Sportangebote, die als REHA-Sport anerkannt sind:

(G3mittwochs von 19:00 -20:00 Uhr auch in der unteren Halle der Robert-Blum-Schule, Kolonnenstr. 21. Die für den REHA-Sport anerkannte Übungsleiterin ist Silvia Kostusiak.

(G4montags von 11:00 -12:00 Uhr in der kleinen Gymnastikhalle in der Monumentenstr. 13c . Der für den REHA-Sport anerkannte Übungsleiter ist Charlie Nana und

(G5)  dienstags von 9:00 -10:00 Uhr QiGong in der kleinen Gymnastikhalle in der Monumentenstr. 13c. Der für den REHA-Sport anerkannte Übungsleiter ist Charlie Nana.

(G6)  montags von 12 - 13 Uhr REHA-Gymnastik in der kleinen Gymnastikhalle in der Monumentenstr. 13c. Der für REHA-Sport anerkannte Übungsleiter ist Charlie Nana.

(G7) donnerstags von 19 - 20 Uhr REHA-Gymnastik in der oberen Halle der Neumark Schule in der Steinmetzstr. 46-50. Der für REHA-Sport anerkannte Übungsleiter ist  Charlie Nana. Das Angebot startet ab 5.1.2023.

Ziel des Reha-Sport Angebotes ist es:

  • Beweglichkeit und Koordination zu verbessern
  • Ausdauer und Kraft zu stärken
  • zu selbständigem und eigenverantwortlichem Bewegungstraining zu motivieren.

Daher wird unser Rückenfitness Kurs fortlaufend angeboten und kann auch nach den verordneten Unterrichtseinheiten weiter in Anspruch genommen werden.

Wer kann eine solche Verordnung erhalten und wie?

Beispielsweise wird eine Blockierung der Lendenwirbelsäule, der Halswirbelsäule, ein Bandscheibenvorfall o.ä. festgestellt und damit zusammenhängend eine Schädigung der Körperfunktionen bzw. eine Beeinträchtigung der Aktivität.

In diesem Fall kann vom Arzt/von der Ärztin ein Antrag auf Kostenübernahme für Reha-Sport (sog. Formular 56). ausgestellt werden. Die/Der Versicherte trägt auf der 2. Seite den Verein oder einen anderen Träger ein, bei dem er das Reha-Sport Angebot wahrnehmen möchte, und holt dann die Genehmigung bei der Krankenkasse ein. Seit 2001 besteht gem. SGB IX § 44 diese Rechtsanspruchsleistung der Versicherten auf Rehabilitationssport, d.h. die Krankenkassen müssen die Kosten der Leistung tragen.

Mit dem genehmigten Antrag wenden sich die Versicherten an den Anbieter, z.B. an unseren Verein, der dann die Abrechnung mit der Krankenkasse regelt.